AGB

Lanstream geht mit seinen Kunden stets fair um. Denn uns liegt ein gutes Verhältnis zu unseren „Lanstreamern“ am Herzen. Alles andere wäre Zeitverschwendung. Für Sie und für uns. Hier das „Kleingedruckte“ für Sie:

Allgemeine Nutzungsbedingungen „Bürgernetze“ der Lanstream GmbH

1. Gegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des Public WLAN (Wireless Local Area Network)-Dienstes der Lanstream GmbH (im folgenden Lanstream genannt) durch den Nutzer. Diesen Dienst bietet Lanstream unter der Bezeichnung „Bürgernetze“ an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn Lanstream diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis kommt durch die Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages für „Bürgernetze“ an Lanstream zustande.

3. Leistungen von Lanstream
3.1 Lanstream stellt den Nutzern an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto- Datenraten von zur Zeit bis zu 50 Mbit/sec erreichbar. Die Reichweite der sog. ‚Access- Points/Antennen beträgt in Gebäuden bis zu 30 Meter und außerhalb bis zu ca. 3.000m. 

Die offerierten Bandbreiten beschreiben die maximal zur Verfügung stehende Leistung, die im Anschluss des Netzteilnehmers (Kundenantenne) die technischen Schwankungen unterliegen kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir insbesondere bei bestimmten Internetprotokollen und -diensten, die die den übrigen Kunden zur Verfügung stehende Bandbreite über Gebühr beeinträchtigen, die genannte Bandbreite nicht zusichern können.

3.2 Der Nutzer kann mit Hilfe einer entsprechenden Antenne/AccessPoint-Kombination über WLAN Zugriff auf das Internet nehmen. Voraussetzungen zum Bezug dieser Leistungen im Lanstream „Bürgernetz“ sind:

  • Geeigneter Computer
  • Vertrag mit einem der vorhandenen Tarifen von Lanstream für die „Bürgernetze“.
  • Aufenthalt in einem Hotspotbereich von Lanstream
  • Geeignete Internet-Browser-Software.

Der Zugang zu Firmendaten (Intranet, Office- Applikationen etc.) setzt in der Regel eine entsprechende Sicherheitssoftware auf dem Endgerät (Desktop, Laptop) und auf dem gewünschten Server voraus. Da hierbei Zusatzsoftware von Dritten eingesetzt wird, kann Lanstream keine Haftung für das Funktionieren dieser Software übernehmen. Ein Partner besorgt die Verbindung zum Telekommunikationsnetz. Für die „Bürgernetze“ besorgt Lanstream den Unterhalt der Netze.

3.3 Für die Inanspruchnahme der unter 3.1 genannten Dienstleistungen gelten die in den jeweiligen gültigen Preislisten von Lanstream aufgeführten Preise.

3.4 Lanstream stellt die Dienstleistung „Bürgernetz“ bis zur vom Vertragspartner zu stellenden, fertig konfigurierten Hausantenne zur Verfügung. Für Anschluss und Ausrichtung der Hausantenne ist der Vertragspartner verantwortlich.

4. Zugang zu den Leistungen / Abrechnung
4.1 Eine Anmeldung zur Nutzung des Internetzugangs per „Bürgernetz“ ist nur über einen dem Nutzer von Lanstream zugewiesenen Login/ Password (Bürgernetz) möglich. Diese zugewiesenen Zugangsdaten kann der Nutzer über folgende Wege erhalten:
4.1.1 Per Vertrag für die installierten Bürgernetze
4.2.1 Durch Vertragsabschluss mit Lanstream für die verschiedenen Tarife

5. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
5.1 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung der ihm für die Anmeldung zugewiesenen Login/Passwort verantwortlich.

6. Beanstandungen
Beanstandungen gegen die von Lanstream im Zusammenhang mit der Bereitstellung des WLAN Dienstes erbrachten Leistungen können vom Nutzer schriftlich unter der Anschrift von Lanstream vorgebracht werden.

7. Laufzeit
7.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des ausgefüllten Vertragsformulars (Lanstream-Bürgernetz) und Rücksendung dessen an Lanstream. Die Laufzeit beginnt mit der Auslieferung der Antenne und dort eingestellten Login/Passwort Informationen.

7.2 Die Vertragsdauer entspricht der Nutzungsdauer, die im Vertragstext angegeben ist.

7.3 Lanstream behält sich vor, eine bestehende WLAN-Verbindung zu sperren, sofern der Nutzer diese vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet. Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von Lanstream für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen.

8. Sicherheit
8.1 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Computer des Nutzers und den „Bürgernetzen“ wird zur Sicherheit mit einer Verschlüsselung genutzt. Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der WLAN Versorgung kann durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Nutzer erweitert werden (Bürgernetz).

8.2 Es obliegt dem Nutzer für diese Sicherung Sorge zu tragen. Etwaige aus der Nutzung einer ungesicherten Verbindung resultierende Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens Lanstream verursacht worden ist.

8.3 Die Nutzung des öffentlich zugänglichen Internets geschieht auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer ist für jeglichen Schaden an seiner Hardoder Software, Datenverlust oder andere Formen von Verlust, die auf eine Nutzung der Leistung zurückzuführen sind, allein verantwortlich, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens Lanstream verursacht wurde.

9. Inhalt der Informationen; Rechts- und vertragskonforme Benutzung
9.1 Inhalt der Informationen

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Daten, Töne, Bilder etc.) verantwortlich, die er über das „Bürgernetz“ übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er allenfalls Dritten zugänglich macht. Dafür und für Informationen, welche der Kunde über das Telekommunikationsnetz erhält oder welche Dritte über Telekommunikationsnetze verbreiten oder zugänglich machen, ist Lanstream nicht verantwortlich.

9.2 Rechts- und vertragskonforme Benutzung

Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung des „Bürgernetzes“ verantwortlich. Er darf seinen „Bürgernetz“-Zugang weder zur Beunruhigung oder Belästigung von Dritten noch zur Behinderung der ordnungsgemäßen Benutzung eines anderen Netzanschlusses oder für einen anderen, rechtswidrigen Zweck missbrauchen. Rechtswidrig sind namentlich die Übermittlung oder das Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte sowie Werbemitteilungen, sofern dem Absender bekannt ist oder sein muss, dass der Empfänger keine Werbemitteilungen erhalten will.

Das „Bürgernetz“ darf nur mit expliziter, vorgängig schriftlich erteilter Zustimmung von Lanstream zum Anbieten und Erbringen von Fernmeldedienstleistungen eingesetzt werden. Erteilte Zustimmungen können jederzeit widerrufen werden.

10. Missbräuche
Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung des „Bürgernetzes“, wird eine solche von einer zuständigen Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann Lanstream den Kunden zur ordnungsgemäßen und rechtskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Lanstream kann die gleichen Maßnahmen treffen, wenn Lanstream Grund zur Annahme hat, dass der Kunde die Nutzungsbestimmungen verletzt oder verletzen wird.

11. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von Lanstream verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.

12. Benutzungseinschränkungen
Lanstream bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des „Bürgernetzes“. Lanstream kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren ihres „Bürgernetzes“ oder für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten abgeben. Lanstream behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrem Telekommunikationsnetz auszuführen, die zu Betriebsunterbrechungen führen können. Lanstream geht von einer Verfügbarkeit von mind. 95% im Jahr aus. Ein Ersatz der vom Kunden bezahlten Beträge aus geringerer Verfügbarkeit kann nicht erfolgen.
Sende- und Empfangsanlage und auch Endgeräte erzeugen elektromagnetische Felder, welche andere Geräte in ihrer Funktion stören können. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

13. Haftungsbeschränkung
13.1 Allgemeine Haftungsbestimmung

Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, Lanstream ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert des Monatsbetrages, höchstens aber € 100,-. In keinem Fall haftet Lanstream für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverluste. Lanstream haftet auch nicht für Schäden infolge rechtswidriger oder nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Dienstleistungen. Lanstream haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Gewitter, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall usw. Lanstream haftet auch nicht für durch Nutzung oder Zugriff über die dem Nutzer zugewiesene Login/ Password (Bürgernetz) durch Dritte eingetretene Schäden, sofern dieses nicht durch Lanstream grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.

13.2 Infoservices, Internetzugang im speziellen

Lanstream stellt über WLAN einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch Lanstream, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z.B. Viren) enthalten. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Nutzer über den WLAN-Zugang nutzt, fremde Inhalte im Sinne des §5 Abs.3 Teledienstegesetz. Lanstream übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung. Lanstream erstattet keine Gebühren zurück und übernimmt keine Haftung für Schäden aus Downloads.

14. Änderungen

Lanstream behält sich jederzeit vor, ihre Dienstleistung entschädigungslos zu ändern, einzustellen sowie die Preise und die vorliegenden Nutzungsbestimmungen anzupassen.
Lanstream behält sich außerdem vor, seine WLAN-Dienstleistungen auf Dritte zu übertragen, wenn der Dritte in sämtliche Rechte und Pflichten eingeht. Diese Übertragung ist kein Grund, bestehende Verträge mit Lanstream oder seinem Nachfolger außerhalb des Geltungszeitraumes zu kündigen. Im Verhältnis zum Kunden gilt jeweils die aktuelle Fassung der Nutzungsbestimmungen und der Preisliste. Dem Kunden wird empfohlen, periodisch die Homepage von Lanstream zu konsultieren, welche die aktuellen, maßgeblichen Bestimmungen und Preise aufführt.

15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.2 Gerichtsstand ist Neuss. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

15.3 Es gilt deutsches Recht.

Lanstream Gesellschaft für schnelles Internet mbH

Kesselstr. 31a
41542 Dormagen
Tel.: +49 2182 699 49 99
Fax: +49 2182 699 49 69

USt-IdNr.: DE275756735

Steuernummer: 114/5833/4462
Handelsregister: Neuss HRB 15968
Geschäftsführer: Gottfried Theobald
Stand August 2014

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